Was ist ein Admin-C?

Der Internet Begriff „Admin-C“ kommt vom englischen „administrative contact“ und ist ins Deutsche wörtlich als „administrativer Ansprechpartner“ zu übersetzen. Jede offiziell registrierte Domain ist verpflichtet, einen Admin-C zu haben. Der Inhaber (als Owner-C bezeichnet) der Domain kann die Aufgaben des Admin-C persönlich übernehmen, oder eine anderen Person damit beauftragen. Alle Daten des Admin-C der jeweiligen Domain müssen in der Whois Datenbank der jeweils zuständigen Domainregistrierungsstelle (für Deutschland ist es die DENIC e. G.) erfasst werden, vor allem sein Name und seine Kontaktdaten, wie seine postalische Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse.

Die Bezeichnung administrativer Ansprechpartner selbst beschreibt die Hauptaufgabe des Admin-C – er ist der verantwortliche Ansprechpartner der DENIC in Sachen wie Administration und Recht. Die zum Admin-C ernannte Person hat gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten. Dazu gehören sehr viele Rechte, allerdings gepaart mit genau so vielen und ernst zu nehmenden Verantwortungsaufgaben und Pflichten, wie sie laut den verbindlichen Registrierungsrichtlinien der Domainregistrierungsstelle definiert sind. Gibt es zum Beispiel Fragen oder Streits, die rechtlich zu klären bzw. zu regeln sind, ist es die Pflicht des Admin-C, dafür gerade zu stehen, denn er kann für alle Rechtsverstöße haftbar gemacht werden.